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Folgende Vereine wurden in den Stiftungsschulen und in den Heimen gegründet:

Sportvereine

  • Schülerturnverein (1848–1849)
  • Schülerturnverein (1860–1866)
  • Schülerturnverein Friesen an der Latina (1891–1938)
  • Schülerturnverein Jahn an der Latina (1893–1938)
  • Turnspielverein an der Oberrealschule (1893–1938)
  • Schülerfußballvereine Vorwärts und Stern an der Pensionsanstalt (1893–1896)
  • Schülerfußballverein an der Latina (1893–1896)
  • Tennis- und Fußballverein am Pädagogium (gegr. 1890)
  • Schülerruderverein an der Latina (1916–1938)
  • Schülerruderverein an der Oberrealschule (1916–1938)

Musikvereine

  • Schülergesangverein Loreley an der Waisen- und Pensionsanstalt (1843–1938)
  • Schülermusikkapelle an der Latina (1881–1938)
  • Hausorchester an der Pensionsanstalt (gegr. 1911)

Wissenschaftliche Vereine

  • Literarischer Verein an der Latina (gegr. 1880)
  • Stenographischer Verein an der Latina (gegr. 1880)
  • Naturwissenschaftlicher Verein an der Latina (gegr. 1905)

Religiöse Vereine

  • Missionsverein an der Latina (1881–1913)
  • Bibelkränzchen an der Latina (gegr. 1883)

Kondirektor Alfred Rausch über das Vereinswesen

Obwohl die Schülervereine von den Direktoren geschätzt und gefördert wurden, beobachtete und kontrollierte man sie auch. Alfred Rausch (1858–1939), von 1898 bis 1913 Rektor an der Latina und Kondirektor der Franckeschen Stiftungen, kritisierte insbesondere deren Missachtung von Autoritäten und Vernachlässigung von schulischen Verpflichtungen.

Er betonte, »dass das Vorhandensein der Schülervereine nur dann dem Zweck einer höheren Schulbildung dienen kann, wenn ihre Lebensformen durch klare und pädagogisch anerkannte Richtlinien bestimmt werden.«

Diesem Ziel diente auch die verbindliche Einsetzung eines Protektors für jeden Verein, den die Schüler aus dem Kreis der Lehrer selbst auswählten. Er übernahm die Vertretung des Vereins gegenüber dem Kollegium und dem Direktor.

Alfred Rausch (1858–1939). Fotografie, um 1895
AFSt/B   J 0097

  1. Einem der bestehenden Schülervereine können nur Schüler der Klassen Ia (Oberprima) – IIb (Untersekunda) beitreten. Ein Schüler darf in der Regel nur einem Vereine angehören. Sobald die Teilnahme an einem Verein Haltung und Fleiß eines Schülers nachteilig beeinflusst, wird er genötigt auszutreten. Er ist dann verpflichtet, sich während des laufenden Halbjahrs von dem Vereinsleben fernzuhalten.
  2. Wie die Satzungen eines Vereins bei der Einrichtung dem Rektor zur Genehmigung vorzulegen sind, so bedarf auch jede Änderung der Satzungen seiner Bestätigung.
  3. Zu Beginn eines jeden Halbjahres muss eine Liste über den Bestand des Vereins von dem Vorstande beim Rektor zur Genehmigung eingereicht werden. Darauf müssen a) die Mitglieder, b) Ort und Zeit der Zusammenkünfte, c) die dem Vereine anvertrauten Schlüssel, d) die im letzten Halbjahr angeschafften oder geschenkten Bücher und Geräte, sowie alle sonstigen Schenkungen an den Verein verzeichnet sein.
  4. Jeder Verein hat sich an einen Lehrer anzuschließen als an seinen Gönner und Berater, der vollen Einblick in das Leben des Vereins hat; zu Beginn jedes Halbjahres wird ihm eine Abschrift der an den Rektor einzureichenden Liste übergeben.
  5. Diejenigen Vereine, welche eine der beiden Turnhallen für ihre Zusammenkünfte benutzen, werden zu Beginn eines jeden Halbjahres durch ihren Vorstand bei demjenigen Turnlehrer angemeldet, dem die Aufsicht über die Turnhallen und Turnplätze übertragen ist.
  6. Personen, die nicht zur Schule gehören, sind von den regelmäßigen Übungen und Zusammenkünften der Vereine ausgeschlossen; sollen frühere Mitglieder zu den Übungen wiederholt oder in einzelnen Fällen zugelassen werden, so bedarf es der ausdrücklichen Genehmigung des Rektors.
  7. In der Öffentlichkeit darf der Verein nie ohne einen Lehrer auftreten. Diejenigen Tertianer, denen an den Übungen der musikalischen und Turnvereine teilzunehmen ausnahmsweise gestattet ist, dürfen sich an Spaziergängen und Feiern des Vereins nicht beteiligen.
  8. Größere Festlichkeiten mit umfangreicheren Veranstaltungen können Schülervereinen nicht gestattet werden, weil sie kostspielig und zeitraubend sind und die Erreichung des eigentlichen Schulzweckes gefährden.
  9. Ein Verein darf Einladungen, Nachrichten, Programme u.a. nur mit jedesmaliger Genehmigung des Rektors drucken oder vervielfältigen lassen.
  10. Es ist nicht zulässig, dass Schülervereinen oder einzelnen Schülern von früheren Mitgliedern der Schülervereine Geld, Geschenke oder sonstige Unterstützungen zugewendet werden ohne die Genehmigung des Rektors, welche für jeden einzelnen Fall einzuholen ist.
  11. Wenn frühere Mitglieder eines Schülervereins noch eine Beziehung zu diesem unterhalten, so ist davor zu warnen, dass diese über das ideale Interesse hinausgeht; durch ungeeignete Unterstützung und Ratschläge würden sie sich zwischen Lehrer und Schüler eindrängen.
  12. Bei etwaigen Übertretungen dieser Bestimmungen wird zunächst der Vorstand des Vereins zur Verantwortung gezogen, der auch für die innere Ordnung des Vereins, insbesondere für das Kassenwesen, verantwortlich ist.

 

Taschenkommersbuch der Schülermusikkapelle von Arno Schmidt. Halle, 1915
AFSt/S C V 240

Das Buch enthält Lieder, die anlässlich von Geselligkeiten gesungen wurden. Im Gegensatz zu studentischen Kommersbüchern ist es nicht mit »Biernägeln« versehen.

 

 

Chronica der Leibfamilien des Stenographischen Schülervereins Stolze-Schrey. Halle, ca. 1910
AFSt/S C VI 58

Die Chronik beschreibt sogenannte Leibverhältnisse des Schülervereins. In die stiftischen Vereine trat man als »Fuchs (oder Fux)« ein. Nach bestandener Prüfung wurde man »Bursche«, vor dem Abitur »Inaktiver« und nach dem Abgang »Alter Herr«. Ein Fux kann sich einen älteren Burschen als Mentor wählen, seinen »Leibburschen«, und wird dessen »Leibfux«. Wird ein Leibfux seinerseits Leibbursche eines Fuxes, wird der ursprüngliche Leibbursche »Leibopa« des neuen Fuxes. So entstehen ganze Stammbäume von Leibfamilien bis in die Altherrengemein­schaft hinein.

Kapitelauswahl

Bierkrüge des Schülerturnvereins Friesen

Selbstverwaltung und Disziplin

Turnhalle I

Sportvereine

Einladung Konzert

Musikvereine

Einladungsplakat des Naturwissenschaftlichen Vereins

wissenschaftliche Vereine